Allgemeine Verarbeitungs-hinweise: Bekämpfung von sonstigen Pilzen
Schadensumfang feststellen
Durch einen qualifizierten Sachverständigen muss eine Untersuchung zur Schadensart, Schadensumfang und der damit einhergehenden Notwendigkeit eine Bekämpfungsmaßnahme erfolgen.
Pilze und Schadstellen entfernen
Myzel, Fruchtkörper und stark geschädigte Hölzer entfernen, dabei den in der Normgenannten Sicherheitsabstand einhalten; danach muss das Holz mindestens 30 cm über den sichtbaren Befall hinaus ausgebaut werden. Bei gering geschädigten Hölzern, deren Tragfähigkeit nicht unzulässig beeinträchtigt wurde, ist es ausreichend nur die geschädigten Bereiche bis auf das gesunde Holz zu entfernen.
Pilze und Schadstellen entfernen
Myzel, Fruchtkörper und stark geschädigte Hölzer entfernen, dabei den in der Normgenannten Sicherheitsabstand einhalten; danach muss das Holz mindestens 30 cm über den sichtbaren Befall hinaus ausgebaut werden. Bei gering geschädigten Hölzern, deren Tragfähigkeit nicht unzulässig beeinträchtigt wurde, ist es ausreichend nur die geschädigten Bereiche bis auf das gesunde Holz zu entfernen.
Holzbauteile ersetzen
Neu einzubauende Hölzer sind entsprechend der vorliegenden Gebrauchsklasse gemäß DIN 68 800 zu imprägnieren. Die im Bauwerk verbleibenden Teile ggf. mit Adolit Holzbau B* behandeln.
Zukünftigem Befall vorbeugen
Durch geeignete Maßnahmen (z. B. trockenlegen des Mauerwerks, reparieren vondefekten Wasserrohren, etc.) eine erneute Durchfeuchtung des Holzes ausschließen.
* Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen
Verschiedene Arten von Pilzen
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Brauner Kellerschwamm
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Blättlinge
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Ausgebreiteter Hausporling
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Moderfäulepilze
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