Schädigung durch Pilze
Holz und Insekten

Holzzerstörende Pilze und Hausschwamm

Bei einem Pilzbefall muss zunächst festgestellt werden, um welche Pilzart es sich handelt, weil hiervon Art und Umfang der Sanierungsmaßnahmen abhängen. Es wird vorausgesetzt, dass durch einen hierfür qualifizierten Sachverständigen eine Untersuchung zur Befallsart, Befallsumfang und damit über die Notwendigkeit eine Bekämpfungsmaßnahme erfolgte. Bei der Möglichkeit des Durchwachsens von Pilzsträngen durch das Mauerwerk in angrenzende Räume müssen auch diese auf Befall untersucht werden. Der Echte Hausschwamm muss zweifelsfreibestimmt werden. Kann dies makroskopisch nicht erfolgen, sind Laboruntersuchungen durchzuführen. Es sind sorgfältige Ermittlungen hinsichtlich der Ursache der erhöhten Feuchtigkeit von Mauerwerk und Holz erforderlich. Die Feuchtequelle ist zu beseitigen. Es ist sicherzustellen, dass eine erneute Durchfeuchtung nicht auftritt.

Schädigung durch Pilze

Schädigung durch den Hausschwamm

Der echte Hausschwamm ist der gefährlichste und am schwierigsten zu bekämpfende Pilz in Gebäuden. Er ist in der Lage bereits Holz mit einer Holzfeuchtigkeit im Fasersättigungsbereich stark anzugreifen und durch den Transport von Wasser trockenes Holz für den weiteren Befall zu befeuchten. Er durchwächst Mauerwerk sowie andere anorgansiche Materialien und befällt daran angrenzende Holzbauteile.

Schädigung durch Pilze

Schädigung durch sonstige Pilze

Durch bauliche Maßnahmen ist ein normaler Feuchtigkeitsge-halt des Holzes (unter 18 %), der Luft und des Mauerwerks wiederherzustellen. Es muss dafür gesorgt werden, dass im Holz und in anderen Baustoffen enthaltene Feuchtigkeit baldmöglichst entweichen kann und keine neue Feuchtigkeit aufgenommen wird. Gegebenenfalls müssen Trocknungsaggregate (z. B. Kondensationstrockner) dafür eingesetzt werden.