Techniken der nachträglichen Bauwerksabdichtung nach neuesten Regelwerken

Onlineseminar von 09:00 - 15:00 Uhr

Zielgruppen

Architekten und Ingenieure

Seminargebühren und -zeiten


Online-Seminar 148,75 €

inkl. MwSt.

Dozenten

Rainer Spirgatis


Ansprechpartner

Techniken der nachträglichen Bauwerksabdichtung nach neuesten Regelwerken

Die nachträgliche Bauwerksabdichtung von Kellern und erdberührten Bauteilen ist die Grundlage der Instandsetzung feuchter, schimmel- und salzgeschädigter Grundmauerwerke. Die erdberührte Bauwerksabdichtung im Bestand ist komplex und erfordert neben der Erfahrung ein grundlegendes Wissen der Zusammenhänge von Schadenursachen. Schadensbilder, die Beprobung vor Ort und Bewertung feuchte- und salzgeschädigter Objekte, kurz die Bauzustandsanalyse, bildet das Fundament jeder Instandsetzung. Wie wird es gemacht, und womit wird erfolgreich im Bestand abgedichtet? Die fachgerechte Ausführung und Erfolgskontrollen stehen im Mittelpunkt dieses Seminars. Im Detail werden die Techniken nachträglicher Bauwerksabdichtungen analog der neusten Regelwerke, den Merkblättern der Wissenschaftlich-Technischen Arbeitsgemeinschaft (WTA) umfangreich vorgestellt.

Inhalt
  • Einführung in die Thematik
  • Regelwerke für die Bauwerksinstandsetzung
    • die WTA-Merkblätter 4-6, 4-7, 4-9 und 4-10
  • Schäden an Erdberührten Bauwerken und Bauteilen
    • Feuchtigkeitsschäden
    • Schadsalzproblematik
  • Notwendigkeit der Bauzustandsanalyse
  • Nachträgliche erdberührte Bauwerksabdichtung
    • Techniken der nachträglichen horizontalen und vertikalen Abdichtung von Kelleraußenwänden
    • Instandsetzung von Gebäude- und Bauteilsockeln
    • Raumseitige, mineralische Innenabdichtungen
    • Partielle und flächige Injektionsabdichtungen
  • Maßnahmen gegen kapillar aufsteigende Feuchtigkeit
    • Mechanische Horizontalsperren
    • Mauerwerksinjektionen mit WTA zertifizierten Injektionsstoffen
  • Maßnahmen gegen bauschädliche Salze
    • Sanierputzsysteme nach WTA
  • Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Hinweis: Die Anerkennung als Fortbildungsmaßnahme im Sinne der Fortbildungsordnung der Architekten- und Ingenieurkammern ist beantragt.