
Liebe Nachbarn, sehr geehrte Damen und Herren,
Mit dieser Information möchten wir Sie, entsprechend den Anforderungen der Störfallverordnung über mögliche Gefahren informieren, die mit dem Betreiben unseres Lagers einhergehen können. Ein Ereignis, bei dem Menschen oder die Umwelt ernsthaft gefährdet werden können, wird als Störfall bezeichnet. Die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen werden durch die Störfallverordnung geregelt. In Deutschland fallen mehrere tausend Betriebe unter diese Verordnung. Aufgrund der Menge an gefährlichen Stoffen nach Anhang I der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung) unterliegt die Remmers Lagerhaus GmbH den erweiterten Pflichten der genannten Verordnung.
Informationen zum Standort
Bei der Remmers Lagerhaus GmbH mit Sitz am
Vinner Weg 2a,
49624 Löningen
handelt es sich um ein Fertigwarenlager, welches die Fertigware der Remmers Gruppe SE lagert, kommissioniert und versendet. Diese Tätigkeiten finden mit rund 60 Mitarbeiter auf rund 17.000m² statt.
Gelagerte Produkte
Gelagert werden die Produkte der Remmers Gruppe SE, in verschiedenen Verkaufseinheiten in Hochregalen. Folgende Gefahrstoffe werden im Betriebsbereich der Remmers Lagerhaus GmbH gelagert:
Gewässergefährdend Akut Kat 1
Gewässergefährdend chronisch Kat 1 und 2

Entzündbare Flüssigkeiten Kat 2 und 3
Entzündbare Aerosole

Akut toxisch Kat 1 und 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität nach einmaliger Exposition Kat 1

Entzündend (oxidierend) wirkende Feststoffe der Kat 1, 2 oder 3
Entzündend (oxidierend) wirkende Flüssigkeiten der Kat 1, 2 oder 3

Zur Verhinderung, dass diese Stoffe in die Umgebung freigesetzt werden, erfolgt die Lagerung in geprüften, gefahrgutrechtlich zugelassenen Gebinden. Das gesamte Lager ist dazu als Auffangraum ausgelegt und mit Brandmelde und Gaswarntechnik ausgerüstet. Ferner erfolgen regelmäßige Kontrollgänge der Lagerbereiche, um eine mögliche Freisetzung frühzeitig zu erkennen.
Sollte dennoch ein Brand entstehen, sind die entstehenden Brandgase mit denen eines Wohnhausbrandes zu vergleichen.
Die Brandgase werden voraussichtlich durch die Thermik in der Umgebung verdünnt, sodass von ihnen keine ernste Gefahr ausgeht.
Verhalten im Störfall
Störungen, Unfälle oder Transportschäden, die zu einer Gefährdung außerhalb des Betriebsbereiches führen, lassen sich nie völlig ausschließen. Sollte es trotz aller Sicherheitsmaßnahmen zu einem Brand oder einer größeren Freisetzung gefährlicher Stoffe kommen, werden die bestehenden Alarm- und Gefahrenabwehrpläne in Kraft gesetzt. Zudem werden wir in Zusammenarbeit mit externen Gefahrenabwehrkräften sowie der Werkfeuerwehr der benachbarten Remmers GmbH alles daransetzen, geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung und zur größtmöglichen Begrenzung der Auswirkungen zu realisieren.
Ein Sicherheitsbericht wurde für den Betriebsbereich erstellt und der zuständigen Behörde vorgelegt. Der Betriebsbereich wird regelmäßig durch das Gewerbeaufsichtsamt inspiziert. Informationen wiederkehrender Inspektionen können über das Gewerbeaufsichtsamt beantragt werden. Um die Sicherheit für unsere Nachbarn und Mitbürger auch im Störfall zu gewährleisten, bitten wir Sie die nachfolgend aufgeführten Sicherheitshinweise im Störfall zu beachten.
Im Alarmfall richtig reagieren!
So werden Sie alarmiert:
✓ Durch Polizei und Feuerwehrdurchsagen
✓ Durch Radiodurchsagen
✓ NINA Warn-App
So erkennen Sie eine Gefahr:
✓ Im Falle eines Brandes kann es zu starker Rauchentwicklung kommen.
Das sollen Sie tun:
✓ Befolgen Sie die Anordnungen des Notfall- und Rettungsdienstes
✓ Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Klimaanlagen und Lüftung ab
✓Gewähren Sie Hilfesuchenden Mitbürgern Schutz
Das sollen Sie nach der Alarmierung tun.
Achten Sie auf Nachrichten und Hinweise der Behörden
✓ Benutzen Sie nicht unnötig das Telefon um Polizei oder Rettungskräfte anzurufen. Die Telefonleitungen werden für die Einsatzkräfte benötigt
✓ Begeben Sie sich nicht in die Nähe des Unfallortes
✓ Verlassen Sie nicht das Haus um zu Fuß oder mit dem Auto zu flüchten
So werden Sie entwarnt:
✓ Durch Feuerwehr oder Polizeidurchsagen
✓ Durch Radiodurchsage
Radio
NDR 1 92.4 MHz
NDR 2 89.2 MHz
NDR info 103.7 MHz
Fernsehen : NDR
Vor-Ort-Besichtigungen der Behörden
Gemäß Störfall-Verordnung (§ 8a, § 11 & Anhang V) veröffentlichen wir an dieser Stelle die Daten der letzten Vor-Ort-Besichtigung der zuständigen Aufsichtsbehörden.
Die letzte Vor-Ort-Besichtigung hat am 21.01.2025 stattgefunden. Weitere Informationen können beim staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg angefordert werden.
Wenn sie Fragen haben
Sollten noch Fragen offen sein oder sich noch Fragen ergeben, dann rufen Sie uns gerne unter 05432-83-0 an
Weitere Informationen zu Störfallbetrieben in Niedersachsen erhalten Sie beim Gewerbeaufsichtsamt unter gewerbeaufsicht.niedersachsen.de