Beschichtung
Gewölbe

Bindemittel für Anstrichsysteme

Schon seit der Antike sind Anstriche und Farbfassungen an Bauwerken und figürlichen Objekten bekannt. Sie dienten (und dienen) zum einen als Gestaltungsmittel und zum anderen als Schutz- und Verschleißschicht. Angesichts immissionsbedingter Verwitterungsschäden hat in den vergangenen Jahrzehnten die Bedeutung der Schutzfunktion – insbesondere gegenüber bauschädlicher Feuchtigkeit – zugenommen.

Die 1964 verabschiedete „Internationale Charta über die Konservierung und Restaurierung von Denkmälern und Ensembles” („Charta von Venedig”) bildet auf internationaler Ebene eine verbindliche Grundlage für den Umgang mit historischer Bausubstanz. Sie stellt die zentrale Handlungsanweisung für alle in der Baudenkmalpflege Tätigen dar und definiert unter anderem die Anforderungen an die einzusetzenden Baustoffe. So empfiehlt sie, moderne Konservierungs- und Konstruktionstechniken (nur dann) zur Sicherung eines Denkmals heranzuziehen, wenn sich die traditionellen Techniken als unzureichend erweisen und wenn die Wirksamkeit der modernen Konservierungs- und Konstruktionstechniken wissenschaftlich nachgewiesen und durch praktische Erfahrungen erprobt ist (Art. 10).

Übertragen auf den Bereich der Baustoffe und Bautenschutzmittel erklärt diese Forderung, warum in der Baudenkmalpflege beispielsweise historisch belegte Bindemittel häufig den Vorzug gegenüber neuen, „modernen” Bindemitteln erhalten. Darüber hinaus werden aus der Charta von Venedig Forderungen nach

  • Reversibilität (Jede Maßnahme stellt einen Eingriff in die Originalsubstanz dar, ist daher auf ein Minimum zu beschränken und soll weitestgehend wieder „reparierbar” sein bzw. „die Möglichkeit zur pflegenden Wiederholung des konservierenden Eingriffs” aufweisen.)
  • und Authentizität (Die „Echtheit” des Denkmals soll durch die Maßnahme so wenig wie möglich beeinträchtigt werden.) abgeleitet. Häufig besteht zwischen diesen „denkmalpflegerischen Zielvorstellungen” und dem technischen Optimum ein Zielkonflikt. Zusätzlich birgt die Frage nach den handwerklichen Belangen bestimmter Werkstoffe bzw. Bindemittel Konfliktpotential.