Schädigung durch Pilze
Holz und Insekten

Holzzerstörende Pilze und Hausschwamm

Bei einem Pilzbefall muss zunächst festgestellt werden, um welche Pilzart es sich handelt, weil hiervon Art und Umfang der Sanierungsmaßnahmen abhängen. Es wird vorausgesetzt, dass durch einen hierfür qualifizierten Sachverständigen eine Untersuchung zur Befallsart, Befallsumfang und damit über die Notwendigkeit eine Bekämpfungsmaßnahme erfolgte. Bei der Möglichkeit des Durchwachsens von Pilzsträngen durch das Mauerwerk in angrenzende Räume müssen auch diese auf Befall untersucht werden. Der Echte Hausschwamm muss zweifelsfreibestimmt werden. Kann dies makroskopisch nicht erfolgen, sind Laboruntersuchungen durchzuführen. Es sind sorgfältige Ermittlungen hinsichtlich der Ursache der erhöhten Feuchtigkeit von Mauerwerk und Holz erforderlich. Die Feuchtequelle ist zu beseitigen. Es ist sicherzustellen, dass eine erneute Durchfeuchtung nicht auftritt.