Geprüft, zertifiziert und dauerhaft radondicht

Mit Einführung des neuen deutschen Strahlenschutzgesetzes vom 31.12.2018 wurden Vorgaben zum Schutz vor Radon in Wohn- und Arbeitsräumen sowie zum beruflichen und medizinischen Strahlenschutz entsprechend den Anforderungen der Europäischen Richtlinie 2013/59 EURATOM definiert. Bis 2020 müssen alle Bundesländer die Gebiete mit hohem Radonvorkommen ermitteln und bekannt geben. In diesen sogenannten Radonvorsorgegebieten gelten dann abweichende Regelungen zum Schutz vor Radon.

Remmers bietet gleich mehrere zertifiziert radondichte Abdichtung

Wissenswertes zu Remmers Abdichtungen

  • Die Gasdurchlässigkeit eines Abdichtungsmaterials hängt von der Materialzusammensetzung und den Eigenschaften des eindringenden Gases ab
  • Radon diffundiert als Einzelatom besonders gut durch poröse Stoffe. Besonders zu berücksichtigen ist die Halbwertszeit von Radon (3,82 Tage)
  • Der radioaktive Zerfall findet bereits innerhalb der Bauteile statt, wenn die Diffusionszeit von Radonatomen durch die zu diffundierenden Materialien mehrere Halbwertszeiten beträgt. Die sich bildenden Zerfallsprodukte sind dann nicht mehr gasförmig. Sie werden im Baustoff gebunden und gelangen nicht mehr in die Raumluft und sind deshalb unschädlich.
  • Radondichte Materialien müssen in ihrer Materialdicke mindestens der dreifachen Diffusionslänge von Radon entsprechen (1)
  • Untersuchungen des Sachverständigen für Radon, Dr. Kemski in Bonn, bescheinigen die Radondichtigkeit von folgenden Remmers-Produkten: MB 2K, PBD 1K, PBD 2K, BIT K2, BIT 2K [basic], BIT 1K [basic], BIT 1K S

Quelle: (1) Radon-Handbuch Deutschland, Bundesamt für Strahlenschutz, S. 29 (2019)

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