Verarbeitungshinweise
Bestimmung der Pilzart
Bei einem Pilzbefall muss zunächst festgestellt werden, um welche Pilzart es sich handelt, weil hiervon Art und Umfang der Sanierungsmaßnahmen abhängen. Es wird vorausgesetzt, dass durch einen hierfür qualifizierten Sachverständigen eine Untersuchung zur Befallsart, Befallsumfang und damit über die Notwendigkeit einer Bekämpfungsmaßnahme erfolgte. Bei der Möglichkeit des Durchwachsens von Pilzsträngen durch das Mauerwerk in angrenzende Räume müssen auch diese auf Befall untersucht werden. Der Echte Hausschwamm muss zweifelsfrei bestimmt werden. Kann dies makroskopisch nicht erfolgen, sind Laboruntersuchungen durchzuführen. Es sind sorgfältige Ermittlungen hinsichtlich der Ursache der erhöhten Feuchtigkeit von Mauerwerk und Holz erforderlich.
Die Feuchtequelle ist zu beseitigen. Es ist sicherzustellen, dass eine erneute Durchfeuchtung nicht auftritt.
Der Echte Hausschwamm
Der Echte Hausschwamm ist der gefährlichste und am schwierigsten zu bekämpfende Pilz in Gebäuden. Er ist in der Lage bereits Holz mit einer Holzfeuchtigkeit im Fasersättigungsbereich stark anzugreifen und durch den Transport von Wasser trockenes Holz für den weiteren Befall zu befeuchten. Er durchwächst Mauerwerk sowie andere anorgansiche Materialien und befällt daran angrenzende Holzbauteile.
Ursachenbeseitigung
Durch bauliche Maßnahmen ist ein normaler Feuchtigkeitsgehalt des Holzes (unter 18 %), der Luft und es Mauerwerks wieder herzustellen. Es muss dafür gesorgt werden, dass im Holz und in anderen Baustoffen enthaltene Feuchtigkeit baldmöglichst entweichen kann und keine neue Feuchtigkeit aufgenommen wird. Gegebenenfalls müssen Trocknungsaggregate (z.B. Kondensationstrockner) dafür eingesetzt werden.
Verarbeitungshinweise
- Schadensumfang feststellen.
- Myzel, Fruchtkörper und stark geschädigte Hölzer entfernen, dabei den in der Norm genannten Sicherheitsabstand einhalten; danach muss das Holz mindestens 30 cm über den sichtbaren Befall hinaus ausgebaut werden. Bei gering geschädigten Hölzern, deren Tragfähigkeit nicht unzulässig beeinträchtigt wurde, ist es ausreichend nur die geschädigten Bereiche bis auf das gesunde Holz zu entfernen.
- Neu einzubauende Hölzer sind entsprechend der vorliegenden Gebrauchsklasse gemäß DIN 68 800 zu imprägnieren.
- Die im Bauwerk verbleibenden Teile ggf. mit Adolit Holzbau B* behandeln.
- Durch geeignete Maßnahmen (z. B. trockenlegen des Mauerwerks, reparieren von defekten Wasserrohren, etc.) eine erneute Durchfeuchtung des Holzes ausschließen
- Zusätzliche Schutzmaßnahmen besonders gefährdeter Bereiche: Anlegen von Holzschutzdepots durch Einbringen von Adolit Borpatronen. Beachten, dass bei tragenden Teilen die Zugzone nicht angebohrt werden dürfen. Weitere Verarbeitungshinweise, vgl. Technisches Merkblatt.
Verarbeitungshinweise
- Schadensumfang feststellen.
- Myzel, Fruchtkörper und stark geschädigte Hölzer entfernen, dabei den in der Norm genannten Sicherheitsabstand einhalten; danach muss das Holz mindestens 30 cm über den sichtbaren Befall hinaus ausgebaut werden. Bei gering geschädigten Hölzern, deren Tragfähigkeit nicht unzulässig beeinträchtigt wurde, ist es ausreichend nur die geschädigten Bereiche bis auf das gesunde Holz zu entfernen.
- Neu einzubauende Hölzer sind entsprechend der vorliegenden Gebrauchsklasse gemäß DIN 68 800 zu imprägnieren.
- Die im Bauwerk verbleibenden Teile ggf. mit Adolit Holzbau B* behandeln.
- Durch geeignete Maßnahmen (z. B. trockenlegen des Mauerwerks, reparieren von defekten Wasserrohren, etc.) eine erneute Durchfeuchtung des Holzes ausschließen
- Zusätzliche Schutzmaßnahmen besonders gefährdeter Bereiche: Anlegen von Holzschutzdepots durch Einbringen von Adolit Borpatronen. Beachten, dass bei tragenden Teilen die Zugzone nicht angebohrt werden dürfen. Weitere Verarbeitungshinweise, vgl. Technisches Merkblatt.
Verarbeitungshinweise
- Schadensumfang feststellen.
- Myzel, Fruchtkörper und stark geschädigte Hölzer entfernen, dabei den in der Norm genannten Sicherheitsabstand einhalten; danach muss das Holz mindestens 30 cm über den sichtbaren Befall hinaus ausgebaut werden. Bei gering geschädigten Hölzern, deren Tragfähigkeit nicht unzulässig beeinträchtigt wurde, ist es ausreichend nur die geschädigten Bereiche bis auf das gesunde Holz zu entfernen.
- Neu einzubauende Hölzer sind entsprechend der vorliegenden Gebrauchsklasse gemäß DIN 68 800 zu imprägnieren.
- Die im Bauwerk verbleibenden Teile ggf. mit Adolit Holzbau B* behandeln.
- Durch geeignete Maßnahmen (z. B. trockenlegen des Mauerwerks, reparieren von defekten Wasserrohren, etc.) eine erneute Durchfeuchtung des Holzes ausschließen
- Zusätzliche Schutzmaßnahmen besonders gefährdeter Bereiche: Anlegen von Holzschutzdepots durch Einbringen von Adolit Borpatronen. Beachten, dass bei tragenden Teilen die Zugzone nicht angebohrt werden dürfen. Weitere Verarbeitungshinweise, vgl. Technisches Merkblatt.
Verarbeitungshinweise
- Schadensumfang feststellen.
- Myzel, Fruchtkörper und stark geschädigte Hölzer entfernen, dabei den in der Norm genannten Sicherheitsabstand einhalten; danach muss das Holz mindestens 30 cm über den sichtbaren Befall hinaus ausgebaut werden. Bei gering geschädigten Hölzern, deren Tragfähigkeit nicht unzulässig beeinträchtigt wurde, ist es ausreichend nur die geschädigten Bereiche bis auf das gesunde Holz zu entfernen.
- Neu einzubauende Hölzer sind entsprechend der vorliegenden Gebrauchsklasse gemäß DIN 68 800 zu imprägnieren.
- Die im Bauwerk verbleibenden Teile ggf. mit Adolit Holzbau B* behandeln.
- Durch geeignete Maßnahmen (z. B. trockenlegen des Mauerwerks, reparieren von defekten Wasserrohren, etc.) eine erneute Durchfeuchtung des Holzes ausschließen
- Zusätzliche Schutzmaßnahmen besonders gefährdeter Bereiche: Anlegen von Holzschutzdepots durch Einbringen von Adolit Borpatronen. Beachten, dass bei tragenden Teilen die Zugzone nicht angebohrt werden dürfen. Weitere Verarbeitungshinweise, vgl. Technisches Merkblatt.
Verarbeitungshinweise
Moderfäuleerreger treten an besonders stark durchfeuchteten Bauteilen (Kühltürme, Wasserbauten) und an im Freien verbauten Holz mit Erdkontakt auf. Erkennungsmerkmal: Sehr weiche Oberfläche, die sich bisweilen käsig anfühlt. Im fortgeschrittenen Stadium sehr kleiner Würfelbruch und im Querschnitt deutliches Mar kieren von Früh- und
Spätholzbereichen bzw. kurzfaseriger, unnatürlicher Bruch. Wie zuvor im Abschnitt „Naßfäuleerreger“ beschrieben, muss das befallene Holz ausgebaut werden. Neu einzubauendes Holz sollte vorbeugend mit fixierenden Adolit Holzschutzsalzen vor dem Einbau im Kesseldruckverfahren behandelt werden. Nach der Imprägnierung muss eine ausreichende Fixierzeit eingehalten werden.
Verarbeitungshinweise
Der Befall von Bläue im Holz stellt in erster Linie einen optischen Mangel dar. Bläuepilze verfärben das Holz blau bis schwarz und sind vielfach unter lasierenden Anstrichen störend sichtbar. Die Bläuepilzhypen zerstören die Holzstruktur nicht, sind aber oft Wegbereiter für holzzerstörende Pilze. Vielfach zerstören die Bläuepilzhyphen bei unterlassenen bläuewidriger Grundierung auf getragene Anstriche. Die Behebung erfolgt durch:
a) Abschleifen des Oberflächenfilms
b) Holz wiederholt mit Remmers Bleichmittel gegen Bläue behandeln
c) Oberflächen mit Wasser neutralisieren
d) die abgetrockneten Oberflächen mit Remmers Holzschutz-Grund* vorbeugend behandeln, um einen Neubefall zu verhindern