Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Remmers GmbH

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der

Remmers GmbH

Bernhard-Remmers-Str. 13

49624 Löningen

Tel.: 05432 83-0

Fax: 05432 3985

E-Mail: info@remmers.de

Handelsregister: Amtsgericht Oldenburg, HRB-Nr. 150016

Geschäftsführer: Alexander Böhler, Roland Brinkmann, Thomas Biermann

Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 811736808

für den Handel / Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen, ohne Onlineshop.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

1. Geltungsbereich, Vertragspartner, Vertragsschluss

a) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Remmers GmbH (nachfolgend kurz „Remmers“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (VuLB / AGB). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die Remmers GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt.

b) Der Vertrag kommt zustande zwischen dem Kunden und der Remmers GmbH.

c) Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen oder sonstige Einschränkungen des Kunden werden nicht anerkannt; es sei denn, Remmers hat ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

d) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, das überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

e) Mündliche Abreden und Zusagen von Außendienstmitarbeitern sind nur gültig, wenn diese von Remmers schriftlich bestätigt worden sind.

f) Ist der Kunde Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:

Diese AGB gelten auch für schwebende und alsbaldige künftige Geschäfte, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird, sofern nur die AGB von Remmers bei einem vorangegangenen Vertrag einbezogen waren und nicht aufgrund der Art des Geschäftes (Onlineshop) andere AGB ihrem Anwendungsbereich vorgehen.

2. Lieferfristen

a) Ist der Kunde Verbraucher gilt:

(a) Lieferzeit innerhalb Deutschlands: 3 – 5 Tage.

(b) Lieferzeit außerhalb Deutschlands: 5 – 10 Tage.

(c) Bei Sonderfarbtönen, die speziell für den Kunden angefertigt werden, gilt die individuell vereinbarte Zeit.

(d) Warenauslieferung erfolgt nur gegen quittierte Empfangsbestätigung.

b) Ist der Kunde Unternehmer gilt:

(a) Feste Lieferfristen bestehen nicht.

(b) Soweit abweichend hiervon ein fester Liefertermin vereinbart ist, hat der Kunde im Falle des Verzugs der Lieferung eine angemessene Nachfrist von i. d. R. vier Wochen zu setzen.

(c) Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung von Remmers bleibt vorbehalten.

(d) Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem die Ware das Werk oder ein Lager verlässt und, wenn dieser Tag nicht feststellbar ist, der Tag, an dem sie dem Kunden zur Verfügung gestellt wird.

(e) Die Haftung für Folgeschäden aufgrund von Lieferterminüberschreitungen ist auf das dreifache der Frachtkosten begrenzt.

(f) Warenauslieferung erfolgt nur gegen quittierte Empfangsbestätigung.

3. Lieferbedingungen

a) Warenpräsentationen von Seiten Remmers sind bezüglich Preis, Menge und Liefermöglichkeit freibleibend.

b) Aufträge oder Bestellungen des Kunden sind als Angebote an Remmers zu verstehen, die für Remmers erst durch ausgedruckte Bestätigung (auch Rechnung oder Lieferschein) oder als Bestätigung in Textform verbindlich werden.

c) Grundsätzlich werden nur volle Verpackungs­einheiten abgegeben.

d) Lieferverzug / Höhere Gewalt (Force Majeure)

(a) Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht voraussehbares und auch durch Anwendung vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt und technisch und wirtschaftlich zumutbarer Mittel nicht oder nicht rechtzeitig abwendbares Ereignis. Hierzu zählen insbesondere: Naturkatastrophen, Feuerschäden, Überschwemmungen, terroristische Angriffe, Terroranschläge, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Blockaden, Stromausfall, unvorhersehbarer Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, Verkehrs- oder Versandstörungen, Streik / Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, soweit die Aussperrung rechtmäßig ist, oder gesetzliche Bestimmungen oder Maßnahmen der Regierung oder von Gerichten oder Behörden (unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit), Beschlagnahme, Embargo, Seuchen, Epidemien, infektiöse Krankheiten, Pandemie (jeweils gemäß Einstufung der WHO) oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten oder andere von Remmers nicht zu vertretende Hindernisse, welche die Herstellung, den

Versand, die Abnahme oder den Verbrauch verringern, verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien für Dauer und Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung und Abnahme. Für Ereignisse höherer Gewalt, welche Remmers die vertragliche Leistung erheblich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet Remmers nicht für die, sich daraus ergebenden Verzugsschäden.

(b) Wird infolge der Störung die Lieferung und / oder Abnahme um mehr als acht Wochen überschritten, so sind beide Teile zum Rücktritt berechtigt.

(c) Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall eigener Bezugsquellen ist Remmers nicht verpflichtet, sich bei fremden Vorlieferanten einzudecken.

(d) In diesem Fall ist Remmers berechtigt, die verfügbaren Warenmengen unter Berücksichtigung des Eigenbedarfes zu verteilen.

e) Ist der Kunde Unternehmer gilt ergänzend:

(a) Entladung ist Sache des Kunden.

(b) Erfolgt die Lieferung in Leihcontainern, so sind diese innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt der Lieferung leer und frachtfrei zurückzusenden anderenfalls werden diese zum Wiederbeschaffungspreis berechnet.

(c) Der Kunde haftet für von ihm zu vertretenden Schäden an den Leihcontainern.

(d) Einwegverpackungen werden nicht zurückgenommen.

(e) Nicht getauschte Europaletten werden mit 9,- € berechnet.

(f) Versandart und Versandweg wird von Remmers gewählt, ohne Verantwortlichkeit für die billigste Verfrachtung.

(g) Der Versand erfolgt ab Werk bzw. Auslieferungslager, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde (EXW, INCOTERMS 2020).

(h) Durch besondere Versandwünsche des Kunden verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten.

(i) Das gleiche gilt für nach Vertragsabschluss eintretende Erhöhungen der Frachtsätze, etwaige Mehrkosten für Umleitung, Lagerkosten usw., sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

4. Gefahrtragung

a) Ist der Kunde Verbraucher gilt:

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit Ausnahme des Falles „Höherer Gewalt“ geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über, unabhängig von der gewählten Versandart.

b) Ist der Kunde Unternehmer gilt:

Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit deren Absendung oder im Falle der Abholung durch den Kunden mit deren Bereitstellung auf diesen über.

5. Sonderfarbtöne

a) Sonderfarbtöne werden auf Anfrage kalkuliert.

b) Sie werden individuell angefertigt und können nicht zurückgenommen werden. Für Verbraucher entfällt insoweit ein Widerrufsrecht.

c) Farbtonreklamationen von Sonderfarbtönen erkennt Remmers nur an, wenn vor Objektausführung ein Probeanstrich ausgeführt, und dieser bei Remmers zur Mängelbehebung eingereicht wurde. Nach der Verarbeitung eingereichte Farbmängelbeanstandungen können von Remmers leider nicht anerkannt werden.

6. Zahlungsbedingungen

a) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Verpackungs- und Versandkosten werden, soweit solche erhoben werden, zuzüglich berechnet und dem Kunden rechtzeitig zur Kenntnis gebracht. Remmers stellt dem Kunden für die Ware eine Rechnung aus, die ihm in Textform mit / nach Warenlieferung übersandt wird.

b) Gegenüber Unternehmern ist Remmers berechtigt, Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

c) Die Zahlung ist 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig.

d) Werden Remmers nach der Auftragserteilung oder Lieferung Tatsachen bekannt, die die Vermögenslage des Kunden ungünstig erscheinen lassen, ist Remmers berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder sofortige Zahlung oder entsprechende Sicherheitsleistungen zu verlangen.

e) Bei Zahlungsverzug kann Remmers bankübliche Zinsen als Verzugsschaden ab Fälligkeitstag der Rechnung berechnen, ohne eine ausdrückliche Inverzugsetzung zu veranlassen.

f) Gegen Ansprüche von Remmers kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Kunden aus demselben Kaufvertrag / Vertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag / Vertrag beruht.

7. Eigentumsvorbehalt

a) Ist der Kunde Verbraucher, gilt:

(a) Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt.

(b) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Remmers.

b) Ist der Kunde Unternehmer, gilt:

(a) Remmers behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange Remmers noch Forderungen aus der gegenwärtigen oder künftigen Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehen.

(b) Der Kunde ist berechtigt, über die im Eigentum von Remmers stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit Remmers rechtzeitig nachkommt.

(c) Bei der Verarbeitung der Waren durch den Kunden gilt Remmers als Hersteller und erwirbt Eigentum an den neu entstehenden Waren.

(d) Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt Remmers Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Waren von Remmers zu dem der anderen Materialien.

(e) Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung von Remmers-Ware mit einer Sache des Kunden diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes der Ware zum Verkehrswert der Hauptsache auf Remmers über.

(f) Der Kunde gilt in diesen Fällen als Verwahrer.

(g) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Remmers berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Kunden die einstweilige Herausgabe der im Eigentum von Remmers stehenden Waren zu verlangen.

(h) Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen Remmers Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt im Umfang des Eigentumsanteils von Remmers an den verkauften Waren zur Sicherung an Remmers ab.

(i) Auf Verlangen von Remmers hat der Kunde alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der im Eigentum von Remmers stehenden Waren und über die an Remmers abgetretenen Forderungen zu geben sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.

(j) Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der Forderungen von Remmers um mehr als 25 Prozent, so wird Remmers auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.

(k) Im Falle von Forderungsstreitigkeiten und etwaiger Einschaltung von Anwälten durch Remmers gehen bei Forderungseinziehung die Hebegebühren zu Lasten des Kunden.

8. Widerrufsrecht

Ist der Kunde Verbraucher, gilt:

Im Falle eines Fernabsatzgeschäftes (insbesondere über Fax, E-Mail, Telefon, ggf. soziale Medien) haben Sie (ausgenommen hiervon sind Sonderfarbtöne) das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Wird dagegen die Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert, beginnt die Widerrufsfrist ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.

Im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden, beginnt die Widerrufsfrist ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Remmers GmbH

Bernhard-Remmers-Str. 13

49624 Löningen

Tel.: 05432 83-0

Fax: 05432 3985

E-Mail: info@remmers.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Kosten der Rücksendung bei Widerruf.
Im Falle des Widerrufs nach dieser Ziffer haben Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen. Diese sind abhängig vom Gesamtgewicht der zurück zu versendenden Ware. Für Sendungen bis 65 kg fallen über DHL Versandkosten bis ca. 15€ an. Bitte beachten Sie, dass ein Gesamtgewicht von über 65 kg als Stückgut versendet werden sollte und die Versandkosten hierfür bei ca. 49€ liegen.


Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An
Remmers GmbH

Bernhard-Remmers-Str. 13

49624 Löningen

Fax: 05432 3985

E-Mail: info@remmers.de

Hiermit widerrufe(n) ich / wir (*) den von mir / uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

______________________________________________

Bestellt am (*): / erhalten am (*): ___________________


______________________________________________
Name des/der Verbraucher(s)


______________________________________________
Anschrift des / der Verbraucher(s)

______________________________________________
Unterschrift des / der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

______________________________
(*) Unzutreffendes streichen

Ende der Widerrufsbelehrung

9. Gewährleistung

a) Ist der Kunde Verbraucher, gilt:

(a) Es besteht ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht, insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

(b) Remmers liefert die Ware entsprechend den geltenden Produktbeschreibungen. Proben der Erzeugnisse von Remmers gelten, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, als ungefährer Anhalt für die Eigenschaft der Ware. Produktbeschreibungen und Proben sind nur insoweit als zugesicherte Eigenschaften anzusehen, als sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden.

(c) Remmers haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von Remmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei der schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet Remmers nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit Remmers den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder Satz 2 aufgeführten Fälle gegeben ist.

(d) Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten für alle Schadenersatzansprüche (insbesondere für Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung.

(e) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.

(f) Ausgenommen von den Beschränkungen nach diesem Abschnitt sind Ansprüche aus Vorsatz und bei grobem Verschulden und bei Ansprüchen auf Ersatz für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder aus Produkthaftung.

b) Ist der Kunde Unternehmer, gilt:

(a) Remmers liefert die Ware entsprechend den geltenden Produktbeschreibungen. Proben der Erzeugnisse von Remmers gelten, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, als ungefährer Anhalt für die Eigenschaft der Ware. Produktbeschreibungen und Proben sind nur insoweit als zugesicherte Eigenschaften anzusehen, als sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Abweichungen von Produktangaben sind gestattet, sofern sie unerheblich oder trotz aller Sorgfalt unvermeidlich sind.

(b) Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit gesetzlich zulässig, ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Dies gilt jedoch nicht für Sachen auf die der § 438 Absatz 1 Nummer 2 BGB Anwendung findet.

(c) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Insoweit gilt § 377 HGB.

(d) Auf Verlangen von Remmers ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an Remmers zurückzusenden.

(e) Bei berechtigter Mängelrüge vergütet Remmers die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

(f) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist Remmers nach einer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h., der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

(g) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die Remmers aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen können, wird Remmers nach eigener Wahl eigene Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten.

(h) Gewährleistungsansprüche gegen Remmers bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Bedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.

(i) Eine mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

(j) Für den Ersatz von Mangelfolgeschäden haftet Remmers nur, wenn Remmers für die Entstehung des Mangels durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten (mit-)verantwortlich ist.

(k) Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten durch Remmers sind ausgeschlossen.

(l) Im Falle des Unternehmerrückgriffs i.S.d. §§ 478, 479 BGB wird vermutet, dass zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf den Kunden Mängel nicht vorhanden waren, wenn der Kunde nach dieser Ziffer pflichtgemäß untersucht, jedoch keine Mängel angezeigt hat, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
Remmers ist berechtigt, Rückgriffsansprüche des Kunden mit Ausnahme der Ansprüche auf Neulieferung der Ware abzulehnen, sofern Remmers dem Kunden für den Ausschluss seiner Rechte einen gleichwertigen Ausgleich einräumen. Für den Ersatz von Mangelfolgeschäden haftet Remmers nur, wenn Remmers für die Entstehung des Mangels durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten (mit-)verantwortlich ist.

(m) Darüberhinausgehende Ersatzansprüche des Kunden gegen Remmers und deren Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an der gelieferten Ware (d.h., mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter) selbst entstanden sind.

(n) Ausgenommen von den Beschränkungen nach diesem Abschnitt sind Ansprüche aus Vorsatz und bei grobem Verschulden und bei Ansprüchen auf Ersatz für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder aus Produkthaftung.

10. Verpflichtungen aus dem Europäischen und Deutschen Chemikalienrecht

a) Remmers gewährleistet, dass die gelieferten Waren zum Zeitpunkt der Lieferung den einschlägigen Anforderungen aus dem Europäischen und Deutschen Chemikalienrecht in vollem Umfang entsprechen. Dies umfasst insbesondere die korrekte Kennzeichnung und Verpackung der Waren.

b) Remmers gibt seinerseits die Waren an den Kunden unter der Voraussetzung ab, dass der Kunde sämtliche ihm obliegende chemikalienrechtlichen Verpflichtungen (nicht nur, aber insbesondere gemäß REACh-VO (Reg. (EU) Nr. 1907/2006). CLP-VO (Reg. (EU) Nr. 1272/2008). Biozidprodukte-VO (Reg. (EU) Nr. 528/2012) kennt und einhält. Die Bewertung der sicheren Verwendung von Gefahrstoffen durch oder im Auftrag des Kunden liegt allein in der Verantwortung des Kunden. Ein Weiterverkauf durch den Kunden erfolgt nur unter Beachtung der hiermit verbundenen besonderen Pflichten durch diesen Kunden und ist bei Gefahrstoffen, welche der ChemVerbotsV oder einer diesbezüglich relevanten Beschränkung nach Annex XVII der REACh-VO oder der Biozidprodukte-VO unterliegen, grundsätzlich auszuschließen.

c) Sollten auf Grund von Änderungen der chemikalienrechtlichen Vorgaben, welche erst nach der Lieferung in Kraft treten, gelieferte Waren ggf. neuen Verwendungs- oder Verkehrsfähigkeitsbeschränkungen unterworfen sein, so liegt die Berücksichtigung dieser neuen Beschränkungen ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. Derartige neu hinzugekommene Beschränkungen zählen nicht zu den zum Zeitpunkt des Kaufs der Ware durch Remmers zugesicherten Produktbeschreibungen.

11. Anwendungstechnische Beratung

a) Anwendungstechnische Beratung gibt Remmers nach bestem Wissen aufgrund eigener Forschungsarbeiten und Erfahrungen.

b) Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der Waren von Remmers sind jedoch unverbindlich und befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.

c) Auch die Beachtung von Verarbeitungsvorschriften wird hierdurch nicht entbehrlich.

d) Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung der Waren von Remmers ist der Kunde verantwortlich.

e) Weicht die anwendungstechnische Beratung der Außendienstmitarbeiter wie auch Werksangehöriger vom Inhalt der gedruckten Hinweise (Verarbeitungsrichtlinien und technische Merkblätter) von Remmers ab, so ist diese nur dann für Remmers verbindlich, wenn sie Remmers schriftlich bestätigt wurde.

12. Kulanz

a) Vom Kunden mengenmäßig zu viel eingekaufte oder abgenommene Waren und Materialien werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.

b) In ganz speziellen Ausnahmefällen kann bei Vorliegen eines ausdrücklichen schriftlichen Einverständnisses von Remmers Ware zurückgegeben werden.

c) Bei Rückgabe innerhalb von 3 Monaten nach Lieferung erfolgt ein Abschlag von 15 % auf den bisherigen Nettopreis.

d) Bei Rückgabe zwischen 3 - 6 Monaten nach Lieferung erfolgt ein Abschlag von 25 % auf den bisherigen Nettopreis.

e) Waren über 6 Monate oder mit nicht mehr ausreichendem Zeitraum bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums werden nicht zurückgenommen.

f) Als Lieferdatum gilt das Datum des Lieferscheins.

13. Datenschutz

Im Zusammenhang mit der Abwicklung des Auftrages werden von Remmers personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu) und der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gespeichert und ausschließlich im geschäftlichen Interesse angewendet.
Die Datenschutzerklärung können Sie im Internet auf https://www.remmers.com/de/datenschutz einsehen.

14. Schlussbestimmungen

a) Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Bestätigung in Textform durch Remmers.

b) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder sonstige vertragliche Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

c) Sofern der Kunde Unternehmer ist, werden die Vertragsparteien anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine andere wirksame Regelung vereinbaren, die jenen wirtschaftlich so nah wie möglich kommt.

d) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

e) Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand der Sitz von Remmers.

f) Remmers kann jedoch den Kunden auch an seinem Gerichtsstand verklagen.

g) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) unter

ec.europa.eu/consumers/odr bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Remmers nicht verpflichtet und nicht bereit.

h) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Bei Übersetzungen dieser Bedingungen gilt ausschließlich der deutsche Text als rechtlich verbindlich.

Gültig ab 18.02.2021